BaWü: Fahrradabstellplatz für Neubauten Pflicht

Ab 1. März müssen Neubauten pro Wohneinheit zwei gut zugängliche Abstellplätze für Fahrräder aufweisen. Viele werden das als Gängelung ansehen, aber es ist verkehrstechnisch sehr sinnvoll. Durch den leichten Zugang zum Fahrrad fällt es deutlich leichter, dieses auch zu benutzen. Die Vorschrift für Autoabstellplätze wird dagegen gelockert. Das macht in städtischen Umgebungen Sinn, denn gerade hier ist der Anteil an Haushalten ohne Auto besonders hoch. (Artikel in der ZEIT)

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