Critical Mass strafbar

In der Böblinger Kreiszeitung vom 30.5.14 fordert ein Herr Stephan G. aus Böblingen die Polizei auf, die Critical Mass als strafbare Handlung zu ahnden. Laut StVZO seien Fahrzeuge länger als 18,75m unzulässig, so die Begründung.
Die nächste Tour am 27.6. muss demnach in die Gefängniszellen der Böblinger Polizei umgeleitet werden. Mal sehen, wer sich freiwillig als Fahrzeugführer zu erkennen gibt.
Derweil hoffen die Critical Mass-Teilnehmer auf die Einführung der Gigaliner – dann sind Fahrzeuglängen bis immerhin 25m erlaubt.

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