Falschparken – Ab 9. November kein Spaß mehr

Es wird doch langsam ernst für Falschparker. Steht zum Beispiel ein PKW auf einem Gehweg und behindert damit Fußgänger, sind 70 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg. Es ist zu hoffen, dass die Behörden den Anzeigen auf wirklich nachgehen und kein Mitleid zeigen.

Als Behinderung auf dem Gehweg zählt bereits, wenn zwei Personen nicht mehr nebeneinander passen. Hier ein Auszug des neuen Bußgeldkatalogs:

VergehenStrafePunkte
Parkverbot missachtet25
– länger als 1 Stunde40
– länger als 1 Stunde mit Behinderung50
– mit Behinderung40
in zweiter Reihe geparkt55
– mit Behinderung801
– mit Gefährdung901
– mit Sachbeschädigung1101
– länger als 15 Minuten851
– länger als 15 Minuten mit Behinderung901
in Feuerwehrzufahrt geparkt 55
– und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert1001
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt55
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt55
– mit Behinderung701
– mit Gefährdung801
– mit Sachbeschädigung1001
– länger als 1 Stunde701
– länger als 1 Stunde mit Behinderung801
Höchstparkdauer überschritten
– bis 30 Minuten20
– bis 1 Stunde25
– bis 2 Stunde30
– bis 3 Stunde35
– länger als 3 Stunden40
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