Leserbrief

Wer schnell durch die Stadt radeln möchte, muss oft gegen Regeln verstoßen. Beispiel sei hier die Sindelfinger Straße beim Asylbewerberheim: Ab der Talstraße besteht hier Gehwegzwang. D.h. der Radfahrer muss auf den Gehweg, darf nur langsam fahren, an wartenden Fußgängern an der Ampel kommt er kaum vorbei. Selbst bei Vorfahrt an der Charlottenstraße kann der Radler auf dem Gehweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren, weil der von rechts kommende Kfz-Verkehr das Rad wegen der Hausecke nicht rechtzeitig sehen kann.
Gleiches gilt für Stellplatzausfahrten, bei denen Autofahrer blind rückwärts auf den Radweg fahren. Mauern und Hecken verdecken die Sicht. Der Radfahrer soll halt aus Sicht der Stadtplaner mal wieder anhalten. Der von der Stadt verordnete Gehwegzwang dient hier nicht der Sicherheit des Radlers sondern dem schnelleren Autoverkehr. Deshalb ist hier in der Sindelfinger Straße der Gehwegzwang für Radfahrer gar nicht zulässig. Zudem ist der Gehweg an dieser Stelle für Radfahrer zu schmal und Fußgänger werden gefährdet. Aus Gründen der Sicherheit sollte dort das Schild Radeln auf dem Gehweg nicht befolgt werden, auch wenn das Fahren auf der Straße dann eine Ordnungswidrigkeit ist. Gleiches gilt für eine ganze Reihe innerstädtischer Pseudoradwege, die zwar eine irreführende Bodenmarkierung aufweisen aber rechtlich gar nicht befahren werden dürfen, abgesehen von Kindern auf dem Dreirad. Auch hier dienen die Sindelfinger Straße an anderer Stelle und der Berliner Platz wieder als schlechte Beispiele. Diese Markierungen sind irreführend und gehören entfernt. Radfahrer, die korrekt die Straße befahren, werden von desinformierten Autofahrern oft in erzieherischer Absicht genötigt, ohne Sicherheitsabstand überholt, geschnitten, gar von der Fahrbahn verdrängt.

Hubert B. aus Böblingen

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