Wie verbindlich sind Verkehrsschilder in Böblingen?

Ein Gastbeitrag von Martin Mücke

Zugegebenermaßen ist das eine etwas komische Frage. Wenn ein Schild offiziell aufgestellt ist, dann gilt es. Da gibt es nichts zu diskutieren. Oder?

Mein erstes Erlebnis in Böblingen mit „missverständlichen“ Schildern war am Postplatz.

Postplatz

Dort war das Schild „Verbot der Einfahrt“ noch mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ versehen. Ich dachte, na prima, die Einbahnstraße ist gegen die Fahrtrichtung freigegeben. So kenne ich das aus Stuttgart.  Es gab gefährliche Situationen und nach einer Rückfrage bei der Stadt wurde das Zusatzzeichen entfernt.

Ich habe gelernt: In Böblingen hat das (Zusatz-)Schild „Radfahrer frei“ eine andere Bedeutung als in Stuttgart. In Böblingen steht es mit vielen Kombinationen, auch mit „Verbot der Einfahrt“ und bedeutet (meines Wissens nur in Böblingen) , dass hier das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt ist.

In Böblingen – anders als in Stuttgart – kann es auch alleine stehen:

Auch andere Schilder sind nicht so gemeint:

Uferstraße am Unteren See

Durch eine Baustelle wird der Verkehr durch einen gemischten Geh- und Radweg geführt. Das Schild blieb stehen, Autos werden durchgeschickt. Jedem ist anscheinend klar, dass dieses Schild nicht gilt. Erst nach ein paar Tagen wurde es abgeklebt.

Beim Waldheim der AWO am „Radschnellweg“ gibt es auch so eine nicht ernst gemeinte Beschilderung.

Möchte man den Heuweg, an dem das Waldheim liegt, verlassen, so steht nach links und rechts das Schild „Fahrradstraße“, geradeaus ist der Weg mit einer Schranke gesperrt.

RSW nach Vaihingen, Höhe Waldheim
RSW nach Vaihingen
RSW nach Vaihingen

Fahrradstraße heißt, hier dürfen nur Fahrräder die Fahrbahn nutzen. Da es keinen Gehweg gibt, auch keine Fußgänger. Es gibt keine Zusatzschilder, die Kraftverkehr erlauben.

Jeder, der mit seinem Kraftfahrzeug den Wanderparkplatz, das Waldheim oder die Kampfmittelbeseitigung anfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit ab 15€ (141154), mit Behinderung und Gefährdung dann mehr.

Wenn also die Stadt Schilder aufstellt, die sie nicht so meint: Welche muss ich dann beachten?

Wenn bei einem Schild „Verbot der Einfahrt“, wie hier bei der Einfahrt in die Tübinger Straße, keine Radfahrerfreigabe hängt, gilt das dann auch für Radfahrer? Oder sagt sich die Stadt, dass sich eh kein Radfahrer dranhält und lässt es gleich weg? Woher weiß ich, was gilt? Fragen über Fragen….

Kreuzung Poststraße

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