Die Knölli-App

Es kommt leider oft vor, dass Geh- und Radwege von Autos zugeparkt werden. Was liegt näher, als kurz das Handy zu zücken, ein Foto zu machen und mit ein paar Klicks den Falschparker bzw. Falschparkerin an das Ordnungsamt zu melden?

Die Knölli-App hilft dabei, Anzeigen wegen Falschparkens zu erzeugen und per E-Mail zu versenden. Zunächst sollten ein oder zwei Fotos genommen werden. Nachdem das Nummernschild (und ggf. Fabrikat) eingegeben ist, kann die Position und Adresse des KFZs notiert werden. Dabei wird die aktuelle Position automatisch vorgeschlagen, GPS sei Dank! Abschließend wird der Parkverstoß ausgewählt. Zur Wahl stehen eine Reihe von Parkverstößen, die auch in der App kurz erklärt werden.

Sind alle Eingaben gemacht, kann eine E-Mail erzeugt werden, die man nun versenden kann.

Für die Ermittlung der E-Mail-Adresse des zuständigen Ordnungsamts wird ab Version 6.0 die umfangreiche weg-li Datenbank genutzt.

Ab Version 5.0 ist eine automatische Nummernschilderkennung möglich, die durch ein längeres Drücken auf das Nummernschild im Bild aktiviert wird. Ab Version 6.0 wird nach der Auswahl bzw. Schießen eines Fotos die Erkennung automatisch angeworfen. Dies ist in den Einstellungen auch abschaltbar.

ACHTUNG: Für den Inhalt der E-Mail ist der Nutzer bzw. Nutzerin selbst verantwortlich. In sehr seltenen Fällen kann es aufgrund der Anzeige zu einer Gerichtsverhandlung kommen, zu der man als Zeuge geladen wird.

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Version 7

Die Version 7 ist komplett neu überarbeitet. Sie basiert nun auf Swipe-Bedienung. Der Vorteil ist, dass man fast alle Daten auf einem Blick hat. Anzeigen benötigen jetzt noch weniger Interaktionen. Zusätzlich kamen noch ein paar Parkverstöße hinzu.

Neu ist eine vorgefertigte Erklärung. Manche Ordnungsämter fordern eine Erklärung, dass man wahrheitsgemäß aussagt und auch bereit wäre, als Zeuge vor Gericht aufzutreten. Als Vorlage wird die vorgeschlagene Erklärung des Berliner Ordnungsamtes verwendet, die man auf Knopfdruck übernehmen kann.

Anmerkungen, Anregungen und Vorschläge zur App können gern als Kommentar hinterlassen werden.

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88 Kommentare zu “Die Knölli-App”

  1. Nach § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten, da dies oft eine Grundstückseinfahrt markiert und demnach für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen oder zum Ein- und Ausfahren genutzt wird. Sie dürfen dort jedoch bis zu drei Minuten halten, solange Sie im Fahrzeug bleiben. Leider fehlt dieser Tatbestand in der App

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